Sicherheitsgesellschaft am Flughafen Nürnberg mbH   

 

 

 Unser Unternehmen vor Ort am   Airport Nürnberg                         

 


...vor Ort für Ihre Sicherheit

Die Sicherheit von Passagieren und allen, die vom Luftverkehr  betroffen sind,

 hat oberste Priorität. Mit hohem Aufwand sorgen die Hersteller von Flugzeugen, Airlines, Aufsichts- und Sicherheitsbehörden für ein größtmögliches Maß an Sicherheit.

Besondere Bedeutung für die Öffentlichkeit hat die Sicherheit an den Flughäfen und auf den Flügen. Auf deutschen Flughäfen werden bei allen Flügen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Fluggäste durchgeführt.

Verbotene Gegenstände (zum Beispiel Waffen, Messer, Sprengkörper) dürfen nicht mitgenommen werden. Alle Fluggäste, sowie Hand- und das Reisegepäck werden daher kontrolliert.

Wie an allen zivilen Flughäfen werden an den bayerischen Flughäfen in München, Nürnberg und Memmingen umfangreiche Maßnahmen zur Überprüfung von Reise- und Handgepäck und zur Personenkontrolle vorgenommen, die für alle Flugreisenden verpflichtend sind.

Zuständig für die Sicherheitskontrollen sind die Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern (Flughafen Nürnberg), und die Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern (Flughafen München und Flughafen Memmingen).

Für die Durchsuchung von Passagieren und deren Gepäck auf den Flughäfen zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs werden von den Luftfahrtunternehmen kostendeckende Gebühren erhoben.



Fluggäste und Handgepäck 

Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998

VERBOTENE GEGENSTÄNDE

nach Anlage 4-C

LISTE DER VERBOTENEN GEGENSTÄNDE:

Unbeschadet der geltenden Sicherheitsvorschriften dürfen folgende Gegenstände von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Luftfahrzeugs mitgenommen werden:

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Verbotenes     Gefahrgut,...

...weder im Handgepäck noch im Reisegepäck erlaubt!

  

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